Ein Tarifvertrag ist eine bindende Vereinbarung und wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband bzw. einem einzelnen Arbeitgeber geschlossen. In einem Tarifvertrag können unter anderem die folgenden Punkte geregelt werden:
- die Arbeitszeiten
- die Arbeitsbedingungen
- das Arbeitsentgelt
- Kündigungsfristen
- Urlaubsansprüche
- Ansprüche auf Zusatzleistungen
Ein Tarifvertrag gilt für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn sie tarifgebunden sind. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber dem entsprechenden Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer der entsprechenden Gewerkschaft angehört, zwischen denen der Tarifvertrag geschlossen wurde. Auch ein Tarifvertrag mit einem Arbeitgeber, der keinem Arbeitgeberverband angehört, ist möglich. Dieser nennt sich dann Firmentarifvertrag oder Haustarifvertrag. Die Regelungen eines Tarifvertrags können auch durch eine Gleichstellungsabrede in einem Arbeitsvertrag vereinbart werden. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer dann nicht der entsprechenden Gewerkschaft angehören. Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein Tarifvertrag durch den Bundesarbeitsminister allgemein verbindlich gemacht wird, wenn z.B. die Tarifwirkung nicht ausreicht, um die Arbeitnehmer der entsprechenden Branche ausreichend zu schützen.
Die Vorteile in einem Tarifvertrag liegen insbesondere darin, dass nicht jeder Arbeitnehmer einzeln mit dem Arbeitgeber verhandeln muss, sondern sofern er tarifgebunden ist, die im Tarifvertrag getroffenen Regelungen für sich in Anspruch nehmen kann. Zudem gilt bei Tarifverträgen das sog. Günstigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass immer die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung Anwendung findet. Ist z.B. im Arbeitsvertrag eine höhere Arbeitszeit als im Tarifvertrag vereinbart, gilt automatisch die Arbeitszeit des Tarifvertrags. Ist hingegen im Arbeitsvertrag ein höheres Arbeitsentgelt als im Tarifvertrag vereinbart, gilt hingegen das im Arbeitsvertrag festgesetzte Entgelt. Zudem kann die Gewerkschaft im Falle eines Streiks wirtschaftlichen Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Da während eines Streiks keine Löhne gezahlt werden, springt in diesem Fall die Gewerkschaft ein und finanziert den Fortbestand des Streiks durch die eingezahlten Mitgliedsbeiträge. Somit ist die Gewerkschaft in der Lage, bessere Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder durchzusetzen.